7. Mai 2019


Hinweis aus dem Zuchtbuchamt zum Datenschutz

Das Zuchtbuchamt informiert :

Wichtige Hinweise für Züchter zum Datenschutz

Nach 5.6 der Zuchtbuchordnung des VDW e.V. teilt der Züchter mit dem Eintragungsantrag die persönlichen Daten seiner Welpenkäufer dem ZBA mit. Nach der neuen Datenschutzgrundverordnung ist der Welpenkäufer über den Vorgang der Datenerhebung und -verarbeitung umfassend aufzuklären. In Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten des VDW wurde hierzu eine sogenannte Datenschutzerklärung erarbeitet. Diese ist dem Welpenkäufer vom Züchter (hier Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes) auszuhändigen.

Die Datenschutzerklärung wird vom VDW auf seiner Homepage unter www.wachtelhund.de – Downloads – Zucht zur Verfügung gestellt. Die hinterlegten Felder müssen vom Züchter ausgefüllt werden.

Die zu nennende zuständige Aufsichtsbehörde ist abhängig vom Wohnort (Bundesland) des Züchters. Diese Datenschutzerklärung muss nicht vom Welpenkäufer unterschrieben werden. Sie dient lediglich der vom Gesetz geforderten Aufklärung und betrifft nur die personenbezogenen Daten auf dem Eintragungsantrag. Fotos von Personen, welche der Züchter veröffentlicht (z.B. auf Webseiten, Facebook usw.), bedürfen deren Einwilligung. Ein Musterformular ist beim ZBA erhältlich. Die Einwilligung kann widerrufen werden (siehe Abschnitt Widerruf bei Einwilligung).

Martin Hauser, Zuchtleiter

 

Die Links finden Sie auch hier:

Datenschutzerklärung

Liste der Aufsichtsbehörden